Die Hundesteuer beträgt für jeden über drei Monate alten Hund Fr. 80.-- pro Jahr (landwirtschaftliche Hofhunde Fr. 50.-- pro Jahr). Beim Halten von mehreren Hunden im gleichen Haushalt beträgt die Hundesteuer in jedem Fall für jeden weiteren Hund Fr. 160.-- pro Jahr.

Die Meldung eines mehr als drei Monate alten Hundes muss bei der Bezirksverwaltung erfolgen. Falls Sie keinen Hund mehr haben, melden Sie dies bitte sofort und lassen Sie den Eintrag bei der AMICUS ändern. Adressänderungen können Sie der Bezirksverwaltung melden.
https://www.amicus.ch/Account/Login

Polizeifunktionäre und Versicherungsunternehmungen sowie Ärzte sind verpflichtet, die ihnen zur Kenntnis gebrachten, bzw. von ihnen behandelten Bissverletzungen durch Hunde dem zuständigen Bezirk zu melden (Art. 9 HuG).
Hündchen
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