Informationen

Datum
12. Februar 2017
Lokalität
Urne bei der Landeskanzlei, Markgasse 2, 9050 Appenzell
Urne im Schulhaus 9050 Appenzell Meistersrüte
Kontakt
Patrik Lenzi, Bezirkssekretär
Beschreibung
Am 12. Februar 2017 wurde über drei Vorlagen abgestimmt: 1. Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration, 2. Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr, 3. Über das Unternehmenssteuerreformgesetz III

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Abgelehnt
Ergebnis
Der Bundesbeschluss wurde vom Bezirk Appenzell zwar abgelehnt, aber schweizweit angenommen.
Beschreibung
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 45,69 %
716
Nein-Stimmen 54,31 %
851
Stimmbeteiligung
41.2% (CH: 46.4%)
Ebene
Bund
Art
-

Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr

Angenommen
Ergebnis
Der Bundesbeschluss wurde angenommen.
Beschreibung
Die Vorlage will die Finanzierung der Nationalstrassen und Agglomerationsprojekte sichern und dazu einen zeitlich unbefristeten Fonds schaffen. Damit sollen Engpässe auf den Nationalstrassen beseitigt, Betrieb und Unterhalt gesichert und Agglomerationsprojekte mitfinanziert werden.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,05 %
1'046
Nein-Stimmen 31,95 %
491
Stimmbeteiligung
41% (CH: 45.5%)
Ebene
Bund
Art
-

Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)

Angenommen
Ergebnis
Das Bundesgesetz wurde vom Bezirk Appenzell zwar angenommen, aber schweizweit abgelehnt.
Beschreibung
Die Unternehmenssteuerreform III schafft die ermässigte Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften ab. Sie stärkt mit neuen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und verschafft den Kantonen finanzpolitischen Spielraum.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,03 %
789
Nein-Stimmen 48,97 %
757
Stimmbeteiligung
41.1% (CH: 45.2%)
Ebene
Bund
Art
-
Name
Abstimmungsresultate_Bezirk_Appenzell_vom_12.02.2017.pdf Download 0 Abstimmungsresultate_Bezirk_Appenzell_vom_12.02.2017.pdf