Die Hundesteuer beträgt für jeden über drei Monate alten Hund Fr. 80.-- pro Jahr (landwirtschaftliche Hofhunde Fr. 50.- pro Jahr). Beim Halten von mehreren Hunden im gleichen Haushalt beträgt die Hundesteuer in jedem Fall für jeden weiteren Hund Fr. 160.- pro Jahr.

Die Meldung eines mehr als drei Monate alten Hundes muss bei der Bezirksverwaltung erfolgen. Falls Sie keinen Hund mehr haben, melden Sie dies bitte sofort und lassen Sie den Eintrag bei AMICUS ändern. Adressänderungen können Sie der Bezirksverwaltung melden.
https://www.amicus.ch/Account/Login

Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden wird weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post versendet. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundo https://www.animundo.ch/ eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.

Polizeifunktionäre und Versicherungsunternehmungen sowie Ärzte sind verpflichtet, die ihnen zur Kenntnis gebrachten, bzw. von ihnen behandelten Bissverletzungen durch Hunde dem zuständigen Bezirk zu melden (Art. 9 HuG).
Hündchen
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