Öffentliche Auflage / Beteiligungsverzeichnis Flurgenossenschaft ,,Möser-Hirschboden''

24. Mai 2023

Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 des Gesetztes über die Flurgenossenschaften
vom 29. April 2007 (FlG) liegt das am
25. Februar 2023 ergänzte Verzeichnis der beteiligten
Grundstücke der in Gründung begriffenen Flurgenossenschaft
«Möser-Hirschboden» während 30 Tagen bei der
Bezirksverwaltung Appenzell, Kronengarten 8,
9050 Appenzell, zur Einsichtnahme öffentlich auf.


Gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Grundstücken
in das ergänzte Verzeichnis kann gestützt auf Art. 7
Abs. 3 FlG jede Grundeigentümerin oder jeder Grundeigentümer
innert der Auflagefrist schriftlich und begründet
bei der Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh.,
Marktgasse 2, 9050 Appenzell, schriftlich und begründet
Rekurs erheben.
Bezirksrat Appenzell

Name
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