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Urnenstandort Urne bei der Landeskanzlei, Markgasse 2, 9050 Appenzell
Urne beim Schulhaus, 9050 Appenzell Meistersrüte
Urnen Öffnungszeiten Urne vor der Landeskanzlei: Samstag, 17.30 - 19.00, Sonntag 10.00 - 11.30 Uhr
Urne im Schulhaus Meistersrüte: Sonntag 10.00 - 11.30 Uhr
Hinweis Alle Bezirksresultate von eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ai.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis besitzt, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann beim Stimmregisterbüro des Kantons Appenzell I.Rh. im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Bezirksverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag bei der Bezirksverwaltung eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Kontakt patrik.lenzi@appenzell.ai.ch