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01.04.2023 13:37:16


Behörden


Das Amtsjahr beginnt jeweils am 1. Sonntag im Mai (Bezirksgemeinde).

Rücktritte aus Behörden sind schriftlich bis 60 Tage vor der Bezirksgemeinde bei der Bezirksverwaltung einzureichen.

Per Fax oder E-Mail übermittelte Einsprachen und Gesuche werden lediglich zur Kenntnis genommen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Soll damit eine behördliche Tätigkeit bewirkt werden, muss ein solches Dokument mit Originalunterschrift versehen sein. Es ist der Bezirksverwaltung per Post, Kurier oder persönlich zuzustellen.