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01.04.2023 12:28:52
Darf ich an einem heissen Tag mein Ladengeschäft länger offen lassen? | Nach oben |
Im Kanton Appenzell I.Rh. gelten für das Offenhalten von Verkaufsgeschäften an Werktagen keine gesetzlichen Vorschriften, d.h. Sie dürfen Ihr Verkaufsgeschäft somit an Werktagen auch Abends ohne irgendwelche Bewilligung offen halten.
Verkaufsgeschäfte sind aufgrund der einschlägigen Vorschriften der Verordnung über die Öffnung von Verkaufsgeschäften an öffentlichen Ruhetagen vom 13.04.1983 lediglich an Sonntagen, öffentlichen Ruhetagen und Feiertagen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, geschlossen zu halten.
Die erwähnten Ausnahmen finden Sie in der
zitierten Verordnung (822.210 im Suchfeld eingeben).
[Jana Winkler]
Ich möchte nach Appenzell ziehen. Wo finde ich Mietobjekte? | Nach oben |
Ich will in Appenzell ein Haus bauen. Wo gibt es Bauland? | Nach oben |
Parkieren: Ich bin Handwerker und benötige eine Parkbewilligung für die Blaue Zone. | Nach oben |
Tageskarten für die Blaue Zone werden von der Bezirksverwaltung Appenzell ausgegeben, sofern ein Handwerkerfahrzeug begründet in der Nähe des Arbeitseinsatzes stehen muss.
Kosten Tageskarte: CHF 8.00
[Jana Winkler]
Parkieren: Ich möchte als Privatperson eine Parkier-Bewilligung für die Blaue Zone. | Nach oben |
Dies ist nach gültigem Recht in Appenzell nicht möglich. Parkbewilligungen werden nur für die gebührenpflichtigen Parkplätze Brauerei, Ziel, Neuhof und Spital ausgegeben.
[Jana Winkler]
Parkieren: Registrierung bei Parkingpay ohne PC oder Smartphone? | Nach oben |
Falls Sie sich nicht selbst bei Parkingpay registrieren möchten, erledigen wir das gerne für Sie. Melden Sie sich dazu bitte persönlich am Schalter der Bezirksverwaltung Appenzell.
[Jana Winkler]
Parkieren: Wenn ich eine Parkbewilligung kaufe, darf ich dann immer auf den öffentlichen Parkplätzen parkieren? | Nach oben |
Nein. Auch mit einer Parkbewilligung hat man keinen Anspruch auf einen freien Platz. Bei Anlässen auf den Parkplätzen kann nicht gewährleistet werden, dass immer genügend Parkflächen zur Verfügung stehen. Tages-, Monats- und/oder Jahresbewilligungen sind jedoch auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen in Appenzell gültig.
[Jana Winkler]
Parkieren: Wie können Parkgebühren bezahlt werden? | Nach oben |
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt vor Ort am Ticket-Automaten mit Bargeld (nur Münzen CHF) oder bargeldlos über mobile Apps wie Twint, Parkingpay und Easy Park (Zahlungsmethoden: Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder Vorauszahlung).
Einmal registriert, kann bei Parkingpay auch ein zusätzlicher Badge bestellt werden. Dieser dient für das bargeldlose Bezahlen bei einen Parkplatz/Parkhaus mit Schranken (keine in Appenzell).
[Jana Winkler]
Parkieren: Wie viel kostet das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen? | Nach oben |
bis 90 min (Mit Ticket!) CHF 0.00
pro weitere Stunde CHF 1.00
1 Tag (24h) CHF 8.00
1 Monat CHF 80.00
1 Jahr CHF 800.00
Die Parkplätze Ziel, Brauerei, Neuhof und Spital sind gebührenpflichtig.
Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Samstag, von 08:00 bis 18:00 Uhr.
[Jana Winkler]
Parkieren: Wo erhalte ich eine Parkbewilligung? | Nach oben |
Tages-, Monats- und/oder Jahresbewilligungen können am Schalter der Bezirksverwaltung Appenzell, im Internet unter www.parkingpay.ch oder über die Parkingpay App gekauft werden.
[Jana Winkler]
Wer kann mir ein Handlungsfähigkeitszeugnis ausstellen? | Nach oben |
In Appenzell erhält man es bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Hoferbad 2, 9050
Appenzell, 071 788 94 56.
Werden Tageskarten Gemeinde auch per Post versandt? | Nach oben |
Nein, es erfolgt
kein Postversand. Tageskarten können zwar über das Internet reserviert werden, sie müssen aber am Schalter der Bezirksverwaltung Appenzell abgeholt und bar bezahlt werden. Bitte unbedingt die Bestell- und Verfallsbestimmungen beachten.
[Jana Winkler]
Wieviel Meter beträgt der Grenzabstand von Bäumen und Sträuchern? | Nach oben |
Hochstämmige Bäume, die nicht zu den Obstbäumen gehören, dürfen nur in einer Entfernung von vier Metern, Obstbäume nur in einer Entfernung von drei Metern von der nachbarlichen Grenze gepflanzt werden. Zwergbäume und Sträucher, die nicht höher als drei Meter gehalten werden, dürfen in einer Entfernung von 50 Zentimeter gepflanzt werden.
[Niklaus Neff]
Wo erhalte ich ein Fischerei- oder Jagdpatent? | Nach oben |
Bei der Verwaltungspolizei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, 071 788 95 24.
Wo erhalte ich eine aktuelle Liste der Standeskommission und des Grossen Rates? | Nach oben |
Bei der Ratskanzlei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, 071 788 93 22,
info@rk.ai.ch.
Wo erhalte ich eine Unterschriftenbeglaubigung (Privatperson) | Nach oben |
Beim Grundbuchamt, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, 071 788 94 31
[Grundbuchamt]
Wo erhalte ich einen Strafregisterauszug? | Nach oben |
Wo finde ich eine Unterschriftenbeglaubigung (Behördenmitglieder in amtlicher Funktion)? | Nach oben |
Bei der Ratskanzlei, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, 071 788 93 11
[Ratskanzlei]
Wo ist die Mieterschlichtungsstelle? | Nach oben |
Wo kann ich Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beantragen? | Nach oben |
Zuständig für Innerrhoden ist die AHV-/IV Stelle: 071 788 18 30