Willkommen auf der Website der Gemeinde Bezirk Appenzell



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
  • Druck Version
  • PDF

Behördliche Wohnungsabnahmen


Sie möchten eine behördliche Abnahme einer Wohnung oder von Geschäftsräumen?

Das übernehmen wir gerne für Sie (ob Mieter oder Vermieter). Bitte beachten Sie folgendes:

Eine behördliche Abnahme kann nur erfolgen, wenn Vermieter und Mieter vorher unterschriftlich ihr Einverständnis dazu erteilen. Ist der Antrag einseitig, müssen Sie ihn bei der Gerichtskanzlei Appenzell, 071 788 95 51, anmelden.

So, jetzt brauchen wir nur noch einige Angaben zum Auftrag, den Sie uns mailen, faxen oder per Post schicken können. Bitte füllen Sie zur Erteilung des Auftrags das Formular behörliche Abnahmen aus.


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen (pdf, 47.9 kB).

Name Bestellen Laden
Behördliche Abnahmen (pdf, 39.5 kB)


zur Übersicht