Sie möchten eine behördliche Abnahme einer Wohnung oder von Geschäftsräumen?

Das übernehmen wir gerne für Sie (ob Mieter oder Vermieter). Bitte beachten Sie folgendes:

Eine behördliche Abnahme kann nur erfolgen, wenn Vermieter und Mieter vorher unterschriftlich ihr Einverständnis dazu erteilen. Ist der Antrag einseitig, müssen Sie ihn bei der Gerichtskanzlei Appenzell, 071 788 95 51, anmelden.

So, jetzt brauchen wir nur noch einige Angaben zum Auftrag, den Sie uns mailen, faxen oder per Post schicken können. Bitte füllen Sie zur Erteilung des Auftrags das Formular behörliche Abnahmen aus.

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