Die Bewilligung für eine Vereinswirtschaft (Vereine, Organisation ähnlicher Natur) berechtigt, im Zusammenhang oder im Anschluss an Vereinsanlässe, den Vereinsmitgliedern und deren Angehörigen Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle ohne Erwerbsabsichten abzugeben. Der Betrieb der Vereinswirtschaft muss im Rahmen der Vereinstätigkeit eine untergeordnete Stellung einnehmen.

Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es mit den nötigen Unterlagen ergänzt an den Bezirksrat Appenzell.

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