Solaranlagen: Gesuchs- / Meldeformular

Seit dem 1. Mai 2014 benötigen genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler oder kantonaler Bedeutung betroffen sind. Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde bzw. der Baubewilligungsbehörde zu melden. Das Bau- und Umweltdepartement hat in Rücksprache mit den Bezirken ein entsprechendes Melde- und Gesuchsformular erarbeitet. Zudem kann auf dem Geoportal in der Karte Bewilligungsplicht für Solaranlagen nachgeschaut werden, bei welchen Gebäuden und in welchen Gebieten nach wie vor eine Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf Dächern besteht. Es sei darauf hingewiesen, dass für alle Solaranlagen, welche sich nicht auf Dächern befinden, eine Baubewilligung erforderlich bleibt.

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